Geldspenden können entweder direkt in Form einer Überweisung an die Piratenpartei Bonn oder als Barspende gemacht werden. Für Überweisungen nutzen sie bitte unser Konto:
Bankverbindung des Kreisverbandes Bonn:
Konto 1302065019
Volksbank Bonn Rhein-Sieg
BLZ 38060186
Verwendungszweck: Spende Piraten Bonn, Name und vollständige Anschrift
Als Hinweis sei gesagt, dass die Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift den Hintergrund hat, dass eine politische Partei anonyme Spenden nur in einer bestimmen Höhe annehmen darf und ansonsten teilweise abführen muss. Bei Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift ist auch die Möglichkeit gegeben, dass Sie eine Spendenbescheinigung erhalten würden. Sollten Sie Ihre Daten nicht bei der Überweisung angeben wollen, haben Sie auch die Möglichkeit diese per E-Mail an die Adresse Vorstand@piratenpartei-bonn.de
anzugeben.
Sie können auch für einen bestimmten Zweck spenden. Wenn die Spende ausschliesslich in den Wahlkampf fliessen soll, muss dies extra vermerkt werden, indem sie als Verwendungszweck beispielsweise “Spende: Zweckspende Wahlkampf Piraten Bonn” angeben. Die Spende kann dann nur noch zweckgebunden ausgegeben werden.
Für Barspenden bei Veranstaltungen oder Infoständen fragen sie bitte die Piraten vor Ort nach dem weiteren Ablauf. Die Spendenbescheinigungen werden entsprechend vom Schatzmeister ausgestellt.
Geldspenden an die Piratenpartei können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu benötigen sie eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung, die ihnen von unserem Schatzmeister ausgestellt wird. Die Bescheinigungen werden am Jahresende versandt. Wenn sie die Bescheinigung direkt benötigen, wenden sie sich bitte an unseren Schatzmeister.
Sachspenden sind materielle Spenden an die Piratenpartei. Dabei kann es sich beispielsweise um Flyer für Infostände, Hartfaserplatten für den Wahlkampf oder ähnliche Dinge handeln. Materielle Sachspenden können direkt an Piraten vor Ort geleistet werden. Bitte hier den Originalbeleg vom Kauf ans Postfach senden mit einem kurzen Anschreiben, woraus hervor geht, wer die Sachspende tätigt. Eine entsprechende Spendenbescheinigung erstellt der Schatzmeister.
Diese sog. “immateriellen” Spenden (z.B. Bereitstellung eines Servers etc.) sind nur möglich sofern der entsprechende Aufwand bzw. die eigentliche Ausgabe vor Entstehen durch den Vorstand als Ausgabe beschlossen worden ist.
Autor: wkz -- 08.05.2012; 05:24:31 Uhr